Führerschein

Klasse B und SZ197 - PKW

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 sitzplätzen ausser dem Führersitz.

Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern

a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

oder

b) die zulässige  Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: L, M, S

 

SZ 197:

Sie kombiniert die Fahrausbildung im Automatik-Fahrzeug mit einer zusätzlichen Schaltausbildung,

sodass ihr, auch wenn ihr eure Fahrprüfung im Automatik-Auto ablegt, danach ohne Beschränkung Schaltwagen fahren könnt.

Es sind mindestens 10 Fahrstunden mit Schaltwagen und eine 15 minütige "Testfahrt" mit eurem Fahrlehrer/ Fahrlehrerin notwendig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein können.

 

Klasse BF17 - PKW

Begleitendes fahren mit 17

Beinhaltet die gleichen Kraftfahrzeuge wie Klasse B

Führerschein ist nur in Zusammenhang mit einer Begleitperson gültig

Mindestalter: 17 Jahre

Geltungsdauer: Bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse : L, M, S

Anforderungen an die Begleitperson:

- mindestens 30 Jahre

- die letzten 5 Jahre zusammenhängend im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B

- nicht mehr wie 1 Punkt

Fahrerlaubnis nur in Deutschland und Österreich gültig

Klasse BE - PKW mit Anhänger

Fahrzeugart: Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg

und die Kombination des Zuges mehr als 3500kg die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3500kg begrenzt.

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: KL. B

- keine Theoretische Prüfung

Klasse AM

1. Zweirädrige Kleinkrafträder ( Mokick , Moped )

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

- Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm

- Elektromotor Nenndauerleistung max. 4kw

2. Dreirädrige Kleinkrafträder

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 Km/h

- Fremdzündungsmotor Hubraum max. 50ccm

- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4kw

- Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4kw

3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 Km/h

- Fremdzündungsmotor Hubraum max. 50 ccm

- andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4kw

- Elektromotoren Nenndauerleistung max. 4kw

- Leermasse ( ohne Masse der Baterien ) max. 350kg

Mindestalter: 15 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: Keine

Klasse A1 - Leichtkrafträder

1. Leichtkrafträder (Zweiräder auch mit Beiwagen)

-Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg

2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

 Mindestalter: 16 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Beinhaltet Klasse: AM

Klasse A2 beschränkt - Motorrad

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Leistung max. 35kw

Masse Leistungsverhältnis max 0,2 kw/kg

Bei 2 Jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine Praktische Prüfung erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: A1, AM

Klasse A - Motorrad

1. Schwere Krafträder ( Zweiräder auch mit Beiwagen )

- Hubraum mehr als 50 ccm

- bauertbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 Km/h

2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge

- mit einer Motorleistung von mehr als 15kw

Mindestalter: 24 Jahre

20 Jahre nach Zweirährigen Vorbesitz der KL. A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der KL. A

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klasse: A2 , A1 , AM

Klasse C1 - LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg. (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 18 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:  Führerscheinklasse B notwendig

Beinhaltet Klasse: keine

Klasse C - LKW

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Führerscheinklasse B notwendig

Beinhaltet Klasse: C1

Klasse CE - LKW mit Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter: 21 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Führerscheinklasse C notwendig

Beinhaltet Klasse: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist